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Die bei der BRAK beschlossene Einführung einer neuen Fachanwaltsbezeichnung für Sportrecht wurde vom BMJV bestäigt, Die dazu nötigen Veränerungen in der FAO werden von der BRAK veröffentlicht und treten dann am 01.07.2019 in Kraft.
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Das LG Coburg wies die Klage eines Werkunternehmers auf Zahlung seiner Vergütung ab, weil der Auftraggeber einen möglichen Vertrag jedenfalls wirksam widerrufen hatte. Ein solches Widerrufsrecht stand dem Beklagten deshalb zu, weil der fragliche Vertrag zwischen dem Beklagten als Privatperson (Verbraucher) und der Klägerin als einer Unternehmerin außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden wäre, nämlich im Wohnanwesen des Beklagten (Az. 21 O 175/18).
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Das BMF hat zu den Auswirkungen des BFH-Urteils I R 53/09 vom 26.08.2010 auf die Besteuerung von Bezügen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-, Urlaubs und Abfertigungsgesetz in Österreich Stellung genommen (Az. IV B 3 - S-1304-AUT / 11 / 10003).
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Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G im Wege eines Versteigerungsverfahren zu vergeben, ist rechtmäßig. Bei der Anordnung eines Vergabeverfahrens komme es nicht darauf an, ob Frequenzen bereits im Zeitpunkt der Anordnung verfügbar seien. Hinsichtlich des Umfangs der in einem Vergabeverfahren bereitzustellenden Frequenzen habe die Bundesnetzagentur einen Beurteilungsspielraum, dessen Grenzen sie nicht überschritten habe (Az. 9 K 4396/18).
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Das LG Bremen hat einen VW-Händler verurteilt, dem Käufer eines von einer unzulässigen Abschaltautomatik betroffenen Fahrzeugs den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz zu erstatten. Der im Jahr 2017 vom Verbraucher erklärte Rücktritt vom Kaufvertrag sei zu Recht erfolgt. Geklagt hatte der vzbv, nachdem ihm der Verbraucher seinen Zahlungsanspruch abgetreten hatte (Az. 1 O 1632/17).