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Das im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung an den Arbeitgeber abgetretene und an diesen gezahlte Kindergeld mindert im Jahr der Zahlung den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers. Dies entschied der BFH (Az. VI R 26/21).
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Der BFH entschied, dass ein Verwaltungsakt auch dann wirksam bekanntgegeben ist, wenn er an einen zunächst wirksam bestellten Bevollmächtigten übersandt wird, dessen Vollmacht allerdings, wie dem Finanzamt erst kurz nach der Absendung des Verwaltungsaktes angezeigt worden ist, bereits zuvor widerrufen worden war (Az. VI R 25/21).
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Der BFH entschied, dass Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine durch eine Krankheit des Partners veranlasste Präimplantationsdiagnostik (PID) als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können (Az. VI R 2/22).
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Findet die bisherige Rechtsprechung des BFH, wonach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen) nur anwendbar ist, wenn die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht, auch nach Einfügung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, insbesondere mit dessen Legaldefinition in Satz 1, weiterhin Anwendung? Hierzu hat der BFH Stellung genommen (Az. VI R 5/22).
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Der BFH hatte zu klären, ob die Adressierung eines Verwaltungsakts unter Nennung der auf Grund eines Formwechsels nicht länger zutreffenden Rechtsform des Rechtsträgers unter der alten Firmierung einen besonders schwerwiegenden und unter Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundigen Fehler i. S. d. § 125 Abs. 1 AO darstellt (Az. II R 33/22).