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§ 17 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen. Mithin ist erforderlich, dass der Übertragende innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums nach der für diesen Zeitraum jeweils gültigen Rechtslage wesentlich/maßgeblich beteiligt war. Dies entschied der BFH (Az. IX R 9/23 (IX R 38/15)).
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Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob der hälftige Erwerb eines Grundstücks durch die Nießbraucherin zusätzlich in Höhe des Untergangs des hälftigen Nießbrauchs zu Anschaffungskosten führt (Az. IX R 14/23).
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Das LG München II hatte zu entscheiden, ob der Taekwondo-Trainer eines Sportclubs für Verletzungen seiner dreizehnjährigen Schülerin im Wettkampf-Training haftet (Az. 14 O 244/20).
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Steht einer Kundin nach einer Schädigung ihrer Haare durch eine vermeintlich fehlerhafte chemische Haarglättung ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu? Diese Frage hatte die 3. Zivilkammer des LG Koblenz zu beantworten (Az. 3 O 267/22).
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Werden Polizeikräfte im Dienst von anderen Personen verletzt, können sie selbst Schmerzensgeld vom Schädiger einfordern. Das LG Lübeck gab der Klage eines Polizisten statt und hielt ein Schmerzensgeld i. H. von 7.000 Euro für angemessen (Az. 3 O 277/21).