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Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland hat sich merklich eingetrübt. Der ifo Geschäftsklimaindex sank im Juli auf 87,0 Punkte, nach 88,6 Punkten im Juni. Die Unternehmen waren weniger zufrieden mit den laufenden Geschäften. Mit Blick auf die kommenden Monate hat die Skepsis merklich zugenommen. Die deutsche Wirtschaft steckt in der Krise fest.
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Reichweitenabhängige Zusatzvergütungen an Urheber gem. § 32a UrhG stehen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang zu den Leistungen aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis. Im Falle des § 32a Abs. 2 UrhG stellen sie Entgelte von dritter Seite dar. So entschied der BFH (Az. XI R 16/20).
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Der BFH hatte zu klären, ob eine Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratstätigkeit bei einer GmbH, die zum Teil hoheitliche Aufgaben erfüllt, gem. § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei ist (Az. VIII R 9/21).
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Ein vorläufiger Sachwalter ist lt. BFH zumindest dann als Verfügungsberechtigter i. S. d. § 35 AO anzusehen, wenn er nach Übernahme der Kassenführung auf seinen Namen ein Anderkonto bei einer Bank eröffnet und sämtliche eingehenden und ausgehenden Zahlungen des Schuldners über dieses Konto abwickelt (Az. VII R 16/21).
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Der BFH hat zur Behandlung von Verlustvorträgen im Zusammenhang mit der Spartenbesteuerung bei Begründung einer Organschaft im Bereich Verkehr und Versorgung entschieden (Az. V R 2/24).