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Das BMJ hat den Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters veröffentlicht.
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Die Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ ist sittenwidrig und damit nichtig. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 W 45/22).
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Der BFH hat zur ordnungsgemäßen Bekanntgabe an einen aufgrund konkludenten Handelns bzw. Duldungsvollmacht Bevollmächtigten Stellung genommen (Az. VIII R 19/19).
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Der BFH entschied, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung (hier: Trauerredner:in) getragen wird (Az. VIII R 33/18).
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Entgelte für Messestandflächen, die ein Unternehmen zu Ausstellungszwecken anmietet, unterliegen nur dann der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde. Dies hat der BFH entschieden (Az. III R 14/21).