-
Die Podiumsteilnehmer der ETAF-Konferenz zur Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung für die Besteuerung multinationaler Konzerne zeigten sich optimistisch über die positiven Auswirkungen der anstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer. Das berichtet der DStV.
-
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sog. Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des VG Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot (Az. VG 5 K 77/21).
-
Im Streit um die Wiedergabe des Fernsehprogramms in den Patientenzimmern eines Münchner Krankenhauses wies das AG München eine Klage auf Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.130,52 Euro ab (Az. 142 C 488/22).
-
Mit neuen Vorschriften soll lt. EU-Parlament mehr Transparenz bei der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften in der EU geschaffen und nachhaltigerer Tourismus gefördert werden.
-
Wird das Arbeitsverhältnis einer Syndikusanwältin mittels dreiseitiger Vereinbarung praktisch unverändert übernommen, gilt ihre Zulassung fort. So entschied der AGH Baden-Württemberg (Az. AGH 5/2023 II).