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An der auch bei sog. Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht kann es bei Einrichtungen, die - wie beispielsweise einem Park - der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen. So der BFH (Az. V R 50/20).
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Der BFH hat zur Frage eines hinreichenden Feststehens eines Auflösungsverlusts im konkreten Fall entschieden (Az. IX R 12/23).
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Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob der Arbeitgeber eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder wegen drohender Verluste bilden darf, weil er seinen Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag ab einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit und Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren zusätzliche bezahlte Altersfreizeit von zwei Arbeitstagen je vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit zu gewähren hat (Az. IV R 22/22).
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Der Rechtsstreit um die Rückerstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten wird zum Fall für den EuGH. Der BGH will dort eine Frage zur Dienstleistungsfreiheit der Anbieter klären lassen (Az. I ZR 90/23).
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Der BGH hat über die Frage entschieden, ob bei der Werbung mit einer durchschnittlichen Sternebewertung neben der Angabe der Gesamtzahl und des Zeitraums der zugrundeliegenden Kundenbewertungen eine Aufgliederung nach den einzelnen Sterneklassen erforderlich ist (Az. I ZR 143/23).