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Das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof hat das Ziel die Justiz von massenhaften Einzelklagen zu entlasten. Es wurde nun im Bundesrat beschlossen. Das teilt die Bundesregierung mit.
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Wie sich zeigt, soll an dem "beA-Verbot" bei der Kommunikation mit den Finanzbehörden doch festgehalten werden, denn es taucht in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 16.10.2024 zum JStG wieder auf. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
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Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 01.10.2010 angepasst (Az. III C 2 - S 7100/19/10004 :007).
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Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. So entschied das OLG Nordrhein-Westfalen in zwei Musterprozessen (Az. 6 A 856/23 und 6 A 857/23).
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Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Bürokratieentlastungsgesetz IV zugestimmt.