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Wer seine Kreditkartendaten auf einer Phishing-Seite eingibt und seine persönlichen Sicherheitsmerkmale herausgibt, begeht eine grob fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung. Die Bank muss den Schaden daher nicht ersetzen. So das AG München (Az. 222 C 15098/24).
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Das nationale Gericht muss die Missbräuchlichkeit einer solchen Klausel unter Berücksichtigung insbesondere ihrer Klarheit und Verständlichkeit in Bezug auf die wirtschaftlichen Folgen der Verpflichtung prüfen. So der EuGH (Rs. C-365/23).
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Das KG Berlin hat einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die GASAG AG wegen unterschiedlicher Preise für Bestands- und Neukunden stattgegeben (Az. MK 1/22 EnWG).
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Das LG Flensburg hat die Schadensersatz-Klage eines Fahrzeugführers, der im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit einen Verkehrsunfall verursacht hatte, abgewiesen (Az. 12 O 115/24).
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Das SG Hannover hat in einer Entscheidung den Rentenversicherungsträger in der Pflicht gesehen, die Versicherte aktiv über die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs zu informieren. Unterlässt der Träger diesen Hinweis, kann dies eine Verpflichtung zur rückwirkenden Neubescheidung der Altersrente nach sich ziehen (Az. S 78 R 8/21).