-
Die EU-Richtlinie zur öffentlichen Länderberichterstattung verpflichtet multinationale Großkonzerne ab diesem Jahr zu mehr Steuertransparenz. Eine Studie des ZEW Mannheim und der Universität Mannheim zeigt nun, dass die Richtlinie jedoch vorwiegend europäische Unternehmen in die Pflicht nimmt.
-
Ein ehemaliger Polizist hat keinen Anspruch auf Anerkennung seiner Hautkrebserkrankung als Berufskrankheit infolge früher wahrgenommener Tätigkeiten u. a. im Streifendienst. Dies entschied das VG Aachen (Az. 1 K 2399/23).
-
Die Aussichten für die Konjunktur in Deutschland hellen sich langsam auf. Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in den nächsten drei Monaten eine Rezession durchläuft, ist in den letzten Wochen spürbar gesunken. Das signalisiert der IMK-Konjunkturindikator der Hans-Böckler-Stiftung.
-
Der BGH hat Grundsätze zum Werkstattrisiko auf überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen übertragen, den der Geschädigte mit der Begutachtung seines Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens beauftragt hat (Az. VI ZR 280/22).
-
Das FG Münster hat zu den Voraussetzungen des § 6e EStG, der Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten qualifiziert, Stellung genommen und entschieden, dass die Anwendung auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung darstellt (Az. 12 K 357/18 F).